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Arbeitsrecht und Praxis RA Richter

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Arbeitsverträge – schriftlich oder mündlich?

Alles was Recht ist und praktisch von Nutzen

Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag wirksam oder müssen Arbeitsverträge schriftlich abgeschlossen werden?
⇒ Arbeitsverträge, für die das Gesetz Schriftform vorschreibt
Ein befristeter Arbeitsvertrag muss nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) schriftlich abgeschlossen werden. Dasselbe gilt nach dem Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) für den Überlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher sowie für Ausbildungsverträge nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Wenn das Gesetz Schriftform vorschreibt, sind Vereinbarungen unwirksam, wenn sie nur mündlich abgesprochen wurden, oder wenn Fehler bei Einhaltung der Schriftform gemacht wurden.
⇒ Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können Schriftform vorschreiben
Die Frage, was Arbeitnehmer bei Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen beachten müssen, wird auch unter dem Link unten beantwortet.
Wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen eine Schriftform für Vereinbarungen vorsehen, ist es anders als bei Gesetzen nicht immer klar, ob mündliche Vereinbarungen dann unwirksam sind; man muss die Regelung in jedem Einzelfall prüfen.
⇒ Eine Schriftform kann in Arbeitsverträgen vereinbart sein
Es kann vorgesehen sein, dass Vertragsänderungen nur schriftlich vereinbart werden können. Auch hier gilt, dass nicht immer klar ist, ob mündliche Vereinbarungen dann unwirksam sind. Dazu muss man sich die Regelung im Arbeitsvertrag genau ansehen.
Im Übrigen sind mündliche Arbeitsverträge wirksam.
⇒ Nachweisgesetz (NachwG)
Nach dem NachwG gibt es eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, den Mitarbeitern bestimmte Vertragsbedingungen schriftlich auszuhändigen. Ist das kein Widerspruch?
Ist es nicht! Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Verpflichtung, ist ein mündlicher Vertrag deshalb nicht unwirksam. Für Mitarbeiter können aber Schadensersatzansprüche ergeben, wenn sie z.B. Rechte nicht geltend machen, die sie nicht kannten, weil es nur einen mündlicher Vertrag gab.
⇒ Ist es sinnvoll, einen Arbeitsvertrag nicht schrifltich abzuschließen
Mündliche Verträge bringen nicht viel, wenn es Streit gibt: Wer aus einem Arbeitsvertrag Ansprüche geltend machen will, muss beweisen, dass diese bestehen. Das wird regelmäßig nur mit einem schriftlichen Vertrag gelingen.
Eine ganz andere Frage ist, wie detailliert ein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgestaltet wird. Hier gibt es Interessenkonflikte: Für Arbeitgeber geht es darum, Möglichkeiten für eine möglichst große Flexibilität zu bewahren und nicht bei jeder Änderung den Arbeitsvertrag ändern zu müssen. Für Arbeitnehmer geht es darum, dass möglichst klar alle „Spielregeln“ vereinbart werden.
⇒ Was heißt schriftlich?
Dazu > Arbeitsverträge – Arten, Inhalte, Beendigung

Mehr Arbeitsrecht unter > Arbeitsrecht: Allgemeine Grundlagen, konkrete Themen

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