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Arbeitsrecht und Praxis RA Richter

Recht und Managementberatung

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Arbeitsrecht für Führungskräfte

Recht und persönliches Risikomanagement: Alles was Recht ist und praktisch von Nutzen

Osnabrück – Bad Essen
> 05472 9789040
> kanzlei@arbeitsrechtundpraxis.de
Derzeit aktuell:
> Kurzarbeit intelligent einführen


Wenn Sie als leitende/-r Angestellte/-r tätig sind, sind Sie es nicht unbedingt im rechtlichen Sinne; das gilt unabhängig davon, was in Ihrem Anstellungsvertrag steht. Sie sollten Ihre Situation kennen. Für Ihr Anstellungsverhältnis können sehr unterschiedliche Regeln gelten.
Für Sie als ltd`er Angestellter oder als Organ auch hilfreich zum Thema:
> Arbeitsverträge schließen – schriftlich oder mündlich?
> Arbeitsverträge beenden – schriftlich oder mündlich?
Als Geschäftsführer/-in oder Vorstandsmitglied
haben Sie als Organ dienstvertragliche Verantwortung. Machen Sie sich die Unterschiede zum Arbeitsvertrag bewusst, sie sind erheblich. Sie unterliegen anderen Pflichten, Sie haben andere Recbte, Sie haben aber auch andere Risiken.
Ein Beispiel für Haftungsrisiken mit Relevanz auch für Compliance Regeln:
> Schutz von Betriebsgeheimnissen
Hilfreich für Sie als Organ:
> Geschäftsführer Vertrag – Orientierung für Anstellung und Kündigung
> Geschäftsführer, Sozialversicherungspflicht – auch bei Stimmrechtsbindung?
> GmbH Geschäftsführer Kündigung
> Themen zu Vorstand, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Compliance
Wenn Beförderungen zum/-r leitenden Angestellten oder zum Organ bevorstehen,
sollten Sie vor einer Vertragsunterzeichnung nicht nur wissen, worauf Sie zum eigenen Schutz achten müssen. Sie sollten auch wissen, was für Sie als Verhandlungspartner/-in in der neuen Rolle möglich und sinnvoll ist.
Als leitende/-r Angestellte/-r, Geschäftsführer/-in oder Vorstandsmitglied
ist auf dem schmalen Grad zwischen Effizienz und Effektivität im Tagesgeschäft, Interessen der Stakeholder und persönlichen Haftungsrisiken individuelles Selbst- und Risikomanagement gefragt. Nutzen Sie Rechts- und Praxiskompetenz, um dem nicht nur mit rechtlichem, sondern auch mit praktischem Management gerecht zu werden.
Wenn Sie als ltd’e/-r Angestellte/-r oder Organ ausscheiden,
geht es nicht nur um mögliche Abfindungen. Es geht auch darum, wie Sie sich als Manager/-in vor nachträglichen Ansprüchen schützen, wie Sie eigene Ansprüche sichern, und wie Sie sich auf dem Arbeitsmarkt positionieren. Hier ist eine persönliche Strategie gefragt.
In Ihrer Position sind Zwischenzeugnisse dafür eher nicht sinnvoll. Aber auch rechtlich einwandfreie Endzeugnissen oder Referenzen bieten noch keine Gewähr dafür, dass Sie richtig wahrgenommen werden.
Hilfreich für jeden, wenn regelmäßige Gehaltsüberprüfungen im Anstellungsvertrag vorgesehen sind:
> regelmäßige Gehaltsüberprüfung im Anstellungsvertrag vereinbart – Was haben Sie davon?
> Mehr Arbeitsrecht