⇒ Muss die Beendigung eines Arbeitsvertrages schriftlich erfolgen?
Ein Arbeitsvertrag kann durch Kündigung oder durch einen Vertrag beendet werden, häufig sog. Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag.
In allen Fällen muss die Beendigung schriftlich erfolgen; das ergibt sich aus § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
⇒ Was heißt schriftlich?
Wie der Text entstanden ist, ist gleichgültig (PC, Kopie …), aber es müssen eigenhändige Unterschriften unter dem Text vorhanden sein.
Für die Unterschrift reichen keine Kürzel oder Initialen, der Name muss ausgeschrieben sein.
Für die Unterschrift reichen Fax und E-Mail nicht.