Anspruch auf Rente: Wann endet das Arbeitsverhältnis?
Alles was Recht ist und praktisch von Nutzen
1. Ein Arbeitsverhältnis endet niemals automatisch mit einer Rente. Im Arbeitsvertrag – oder in einem Tarifvertrag – muss es dazu immer eine Vereinbarung geben. Wenn es eine Vereinbarung gibt, stellt sich die weitere Frage, ob die Vereinbarung wirksam ist, dazu 2. 2. Zur Prüfung, ob eine Vereinbarung über das Ende des Arbeitsverhältnisses wegen einer Rente wirksam ist, muss zwischen den verschiedenen Rentenarten unterschieden werden. ⇒ Regelaltersrente: Eine vertragliche Vereinbarung, nach der das Arbeitsverhältnis mit dem Erreichen der Regelaltersrente endet, ist möglich. Wenn Sie wissen möchten, wann es die Regelaltersrente gibt: > Regelaltersrente ⇒ Rente wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersrente: Eine vertragliche Vereinbarung, nach der das Arbeitsverhältnis endet, wenn eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersrente bezogen werden kann, ist nur möglich, wenn entweder diese Vereinbarung innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurde oder schon früher abgeschlossen wurde, aber vom Arbeitnehmer innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt bestätigt worden ist. ⇒ Altersrente für Schwerbehinderte: Eine vertragliche Vereinbarung, nach der das Arbeitsverhältnis endet, wenn eine Altersrente wegen Schwerbehinderung bezogen werden kann, ist unwirksam. ⇒ Rente wegen Erwerbsminderung * bei teilweiser Erwerbsminderung: Eine vertragliche Vereinbarung, nach der das Arbeitsverhältnis endet, wenn eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezogen werden kann, ist unwirksam. * bei voller Erwerbsminderung: Eine vertragliche Vereinbarung, nach der das Arbeitsverhältnis endet, wenn eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezogen werden kann, ist möglich.
Auch wenn Vereinbarungen möglich sind, muss darauf geachtet werden, ob die Vereinbarung klar und eindeutig ist! Sie könnte sonst unwirksam sein.