Ausgangslage: Besteht ein Betriebsrat, muss dieser einer Einstellung neuer Mitarbeiter zustimmen. Lehnt er ab, kann der Arbeitgeber die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.
Probleme aus Sicht des Arbeitgebers: Muss er beim Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzen lassen, wenn der Betriebsrat die Einstellung ablehnt, aber ein Arbeitsvertrag schon besteht? Probleme aus Sicht des Mitarbeiters: Kann der neue Mitarbeiter den Arbeitgeber zwingen, beim Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzen zu lassen, wenn der Betriebsrat seine Einstellung abgelehnt hat?
Problemlösungen: Der Mitarbeiter kann den Arbeitgeber nur dann zwingen, die Zustimmung vor Gericht ersetzen zu lassen, wenn dieser sich gegenüber dem Mitarbeiter dazu verpflichtet hat oder Arbeitgeber und Betriebsrat bewusst zum Nachteil der Arbeitnehmers Absprachen getroffen haben oder der Mitarbeiter schwerbehindert ist und deshalb einen gesetzlichen Beschäftigungsanspruch hat. Liegt eine dieser Ausnahmen nicht vor, kann sich der Arbeitgeber darauf berufen, dass er die Verfahrens- und Kostenrisiken eines gerichtlichen Verfahrens nicht auf sich nehmen will; und er kann sich darauf berufen, dass er keine innerbetrieblichen Konflikte provozieren will, die mit einem gerichtlichen Verfahren verbunden sein können.
Was ist die praktische Konsequenz?: Der Arbeitgeber darf den Mitarbeiter nicht beschäftigen; der Mitarbeiter hat einen Anspruch auf seine vertragliche Vergütung.
Wann kann das passieren? Einem Mitarbeiter wird gekündigt, er klagt dagegen und gewinnt.
Ist eine Klausel im Arbeitsvertrag eine praktisch sinnvolle Lösung? Bei Neueinstellungen ist es entgegen häufiger Praxis mit Blick auf das Arbeitgeberimage wohl keine gute Idee, in den Arbeitsvertrag eine Bedingung aufzunehmen, nach der der Vertrag erst mit Zustimmung des Betriebsrates wirksam wird. Die interne Klärung muss vorher stattgefunden haben.