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Arbeitsrecht und Praxis RA Richter

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Überstunden Vergütung:
Wann und in welcher Höhe müssen Überstunden bezahlt werden?

Alles was Recht ist und praktisch von Nutzen

Zum Einstieg eine neuere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG):
In einer Betriebsvereinbarung ( = Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber) war Folgendes geregelt: Gewerkschaftssekretäre, die regelmäßig Mehrarbeit leisten, erhalten als Ausgleich neun freie Arbeitstage im Kalenderjahr. Die anderen Beschäftigten haben dagegen für jede geleistete Überstunde Anspruch auf einen Freizeitausgleich von einer Stunde und achtzehn Minuten (= 30 Prozent Überstundenzuschlag) bzw. auf eine entsprechende Überstundenbezahlung.
Ein Gewerkschaftssekretär klagte auf Bezahlung seiner Mehrarbeit; der Arbeitgeber lehnte unter Hinweis auf die vereinbarten neun freien Arbeitstage im Kalenderjahr ab. In der ersten (= Arbeitsgericht) und in der zweiten Instanz (= Landesarbeitsgericht) wurde die Klage abgewiesen, das BAG gab dem Gewerkschaftssekretär Recht.
> Wann müssen Überstunden bezahlt werden?
Es sind folgende Situationen zu unterscheiden:
* Im Arbeitsvertrag  oder in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag ist dazu nichts geregelt.
Dann sind Überstunden zu bezahlen, wenn andere Mitarbeiter im Betrieb üblicherweise Überstunden bezahlt bekommen
oder wenn in ihrer Branche üblicherweise Überstunden bezahlt werden. Ob eine Bezahlung üblich ist, kann sich insbesondere aus Tarifverträgen ergeben, die es in Ihrer Branche gibt ( auch wenn sie für Ihren Arbeitgeber nicht gelten ).
* Im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag ist Folgendes (oder Ähnliches) geregelt: Erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten.
Eine solche oder ähnliche Vereinbarung ist unwirksam; denn es ist nicht klar, wann Überstunden anfallen und wie viele Überstunden anfallen können. Das BAG drückt das so aus: Ein Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss erkennen können, was auf ihn zukommt.
So hat im Fall das BAG dem Gewerkschaftssekretär Recht gegeben, weil die Formulierung „die regelmäßig Mehrarbeit leisten“ nicht klar und nicht verständlich sei.
Was ist die Folge, wenn eine solche Vereinbarung unwirksam ist? Dann gilt dasselbe, als ob nichts geregelt wäre – siehe oben.
Es gibt aber die Ausnahme eines hohen Monatsgehalts: Liegt das monatliche Bruttogehalt höher als die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung, werden üblicherweise keine Überstunden bezahlt. In diesem Falle hilft es also meistens auch nicht, wenn eine vereinbarte Überstundenklausel unwirksam ist; anders ist das nur dann, wenn in Ihrem Unternehmen auch in dieser Gehaltsklasse üblicherweise Überstunden bezahlt werden.
Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenze, bis zu der Sie Sozialversicherungsbeiträge von Ihrem Bruttogehalt zahlen; sie ändert sich jährlich; im Jahr 2020 liegt sie bei 6.900,00 € brutto mtl. (West) bzw. 6.450,00 € brutto mtl. (Ost).
* Im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag ist Folgendes (oder Ähnliches) geregelt: Mit dem monatlichen Gehalt sind die ersten zwanzig Überstunden im Monat mit dem Gehalt abgegolten.
Solche oder ähnliche Vereinbarungen sind wirksam, weil sie klar und verständlich sind. In diesem Falle würden also alle Überstunden je Monat ab der 21. Überstunde zusätzlich bezahlt. Komplizierter wird es, wenn solche Regelungen vorsehen, dass mehr als zwanzig Überstunden im Monatsgehalt enthalten sind. Es wird teilweise auch vereinbart, dass 30 oder 40 oder … Überstunden mit dem Monatsgehalt abgegolten sind. Es gibt keine eindeutige Antwort auf die Frage, ob die Regelung dann auch wirksam ist. Aber es gibt zwei Überlegungen, mit denen Sie sich orientieren können.
Die erste Überlegung:
Je geringer Ihr Monatsgehalt ist, desto weniger Überstunden können mit Ihrem Monatsgehalt abgegolten werden; sind z.B. mehr als 20 Überstunden je Monat für Sie bei einem geringen Monatsgehalt die Regel, ist eine Überstundenabgeltung mit dem Monatsgehalt eher unwirksam.
Die zweite Überlegung:
Wenn Ihre monatliche Arbeitszeit + den vereinbarten abgegoltenen Überstunden im Durchschnitt von jeweils 24 Wochen nicht über 8 Stunden je Werktag ( = Montag bis Samstag ) oder nicht mehr als 48 Stunden die Woche beträgt, ist eine Überstundenabgeltung mit einem üblichen Monatsgehalt eher wirksam. Eine 48 Stunden – Woche ist nach dem Arbeitszeitgesetz eine zulässige regelmäßige Arbeitszeit; deshalb wird es von der Rechtsprechung tendenziell akzeptiert, wenn eine 48 Stunden Woche ohne zusätzliche Überstundenbezahlung mit einem Monatsgehalt  bezahlt wird, in dem auch eine Überstundenpauschale enthalten ist. Aber auch in dem Fall kann die erste Überlegung ein stärkeres Gewicht haben, wenn das Monatsgehalt gering ist.
> Wie müssen Überstunden bezahlt werden, und wenn in Geld, in welcher Höhe?
* Es ist möglich, dass für die Abgeltung von Überstunden statt Bezahlung Freizeitausgleich vereinbart wird.
* Wenn kein Freizeitausgleich vereinbart ist, müssen Überstunden zunächst einmal mit Ihrem normalen Stundenentgelt bezahlt werden.
* Es gibt keine generelle gesetzliche Pflicht, für Überstunden zusätzlich Zuschläge zu zahlen. Im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag können aber Zuschläge geregelt sein. Wenn es keine Regelung zu Zuschlägen gibt, können Sie Anspruch auf die Zahlung von Zuschlägen haben, wenn in ihrer Branche üblicherweise Überstundenzuschläge gezahlt werden. Das kann sich insbesondere aus Tarifverträgen ergeben, die es in Ihrer Branche gibt ( auch wenn sie bei Ihrem Arbeitgeber nicht gelten ).
Besondere Regeln gelten für die Bezahlung von Überstunden bei Mitarbeitern in Teilzeit, dazu > Überstundenzuschlag Teilzeit – Wann muss er gezahlt werden?
> Kanzlei für Arbeitsrecht und Praxis