Weiterarbeiten trotz Rente – welche Möglichkeiten gibt es?
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Immer mehr wollen oder sollen in Vollzeit oder Teilzeit weiterarbeiten, obwohl sie die Regelaltersrente beziehen können. Ist das möglich, auch wenn vertraglich und wirksam vereinbart ist, dass das Arbeitsverhältnis endet?
Es darf weitergearbeitet werden kann, wenn es vereinbart worden ist. Die Vereinbarung muss ⇒ vor Erreichen der Regelaltersgrenze und ⇒schriftlich getroffen worden sein, und ⇒ es muss ohne Unterbrechung nach Erreichen der Regelaltersgrenze weitergearbeitet werden
Eine unbefristete Weiterbeschäftigung wird in der Regel nicht gewollt sein; die Vereinbarung einer befristeten Weiterbeschäftigung ist möglich. Es können auch mehrfache Befristungen nacheinander vereinbart werden. Vorsicht ist angesagt, wenn nicht nur weitergearbeitet werden soll, sondern auch die Arbeitsbedingungen für die Weiterbeschäftigung geändert werden sollen; z.B. wenn reduzierte oder andere Arbeitszeiten, andere Arbeitsaufgaben u.s.w. vereinbart werden sollen.
Vereinbarungen dieser Art werden sinnvollerweise getrennt von der Vereinbarung einer Weiterbeschäftigung geschlossen – davor oder danach. Geschieht das nicht und wird beides vermengt, ist das Risiko hoch, dass eine Weiterbeschäftigung unwirksam vereinbart ist! Aus einer befristet gewollten Weiterbeschäftigung kann so schnell eine nicht gewollte unbefristete Beschäftigung werden.
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