Insolvenz in Eigenverwaltung:
Geschäftsführerhaftung bei Abschluss von Verträgen
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Zum Grundverständnis: Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, kann dies auf 2 Arten geschehen; das Gericht erlässt einen Eröffnungsbeschluss und bestimmt einen Insolvenzverwalter, oder das Gericht erlässt einen Eröffnungsbeschluss und ordnet die Eigenverwaltung an; dann bestimmt es keinen Insolvenzverwalter, sondern einen Sachwalter.
Geschäftsführerhaftung bei Abschluss von Verträgen