Was sind Fernabsatz Verträge? Kann man sie widerrufen?
Alles was Recht ist und praktisch von Nutzen
Es geht bei diesem Thema um sogenannte Fernabsatzverträge, das heißt, Sie und Ihr Vertragspartner haben sich nie gesehen. Bei diesen Verträgen können Sie ein Widerrufsrecht haben; dabei ist es dann gleichgültig, aus welchem Grund Sie widerrufen wollen. Aber was genau ist ein Fernabsatzvertrag, und wann können Sie widerrufen? > Was ist ein Fernabsatzvertrag?
Jeder Vertrag, den Sie ausschließlich über Briefe, Kataloge, Telefonate, Dokumente per Fax, E-Mails, SMS, Rundfunk oder Fernsehen geschlossen haben. Zur Voraussetzung „ausschließlich“ folgender Fall: Ein Ehepaar hatte in einem persönlichen Gespräch mit einem Außendienstmitarbeiter über die Bedingungen über ein Darlehen gesprochen. Nach dem Gespräch lief der weitere Kontakt nur per Post und es wurde ein Darlehensvertrag geschlossen. Das Ehepaar widerrief den Vertrag und begründete ein Widerrufsrecht damit, dass ein Fernabsatzvertrag abgeschlossen worden sei. Beim Bundesgerichtshof (BGH) bekam das Ehepaar teilweise Recht, nachdem es in den unteren Vorinstanzen verloren hatte. Die Begründung des BGH: An einem Vertragsschluss „unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln“ fehlt es, wenn der Verbraucher während der Vertragsanbahnung persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter des Unternehmers oder einem seiner Vertreter hat. > Wann können Sie einen Fernabsatzvertrag widerrufen? ⇒ Sie müssen Verbraucher sein. Wenn Sie den Vertrag gewerblich abgeschlossen haben, haben Sie kein Widerrufsrecht. ⇒ Ihr Vertragspartner muss Unternehmer sein. Bei einem Vertrag mit einer Privatperson, z.B. über Ebay, haben Sie kein Widerrufsrecht. ⇒ Sie müssen die Widerrufsfrist einhalten. Die Frist beträgt 14 Tage; sie beginnt mit dem Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde. Um die Frist zu wahren, reicht es, wenn Sie den Widerruf rechtzeitig absenden. Achten Sie darauf, dass Sie die Absendung nachweisen können! Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn Sie über Ihr über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt worden sind; dabei müssen Sie schriftlich oder per Email aufgeklärt worden sein. Eine ausreichende Aufklärung über ein Widerrufsrecht unterliegt hohen Anforderungen. Sie müssen über das Widerrufsrecht und über die Folgen eines Widerrufs aufgeklärt worden sein. Bei Darlehensverträgen kann es sich besonders lohnen, die Belehrung über ein Widerrufsrecht genau zu prüfen. Auch wenn Sie aufgeklärt worden sind, beginnt die Widerrufsfrist bei einem Kauf von Waren erst, wenn Sie die Waren erhalten haben. Ihr Widerruf muss keine Begründung enthalten. > Ausnahmen von einem Widerrufsrecht:
Es gibt eine lange Liste von Ausnahmen im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 312 g BGB). In all´ diesen Ausnahmen können Sie Fernabsatzverträge nur widerrufen, wenn es ausdrücklich vereinbart ist. Beispiele für häufig vorkommende Ausnahmen sind: * Verträge über Waren, die speziell für Sie nach Ihren Vorgaben hergestellt worden sind. * Verträge über Waren, die schnell verderben können – frische Lebensmittel, Schnittblumen, auch Strom und Gas! * Verträge über termingebundene Leistungen – z.B. Kfz Anmietung, Hotelzimmerbuchung, Cateringdienstleistungen. Die Buchung von Pauschalreisen fällt nicht unter diese Ausnahme! * Verträge über die Lieferung von bestimmten Zeitungen und Zeitschriften. Abonnements fallen nicht darunter; diese können Sie widerrufen!
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