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Arbeitsrecht und Praxis RA Richter

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Widerruf Fernabsatzvertrag – geht das auch bei Matratzen?

Alles was Recht ist und praktisch von Nutzen

Unter > Widerruf Fernabsatz Vertrag – Internet und andere finden Sie die allgemeinen Spielregeln, die bei dem Widerruf von Fernabsatz-Kaufverträgen gelten. Aber kann man auch den Kauf von Matratzen widerrufen? Die werden ja üblicherweise in versiegelter Schutzfolie verschickt, und man packt sie aus, um sie auszuprobieren. Der Verkäufer wird deshalb aus Hygienegründen über eine Rücksendung nicht begeistert sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz so einen Fall entschieden – er hat einen Widerruf zugelassen.
Es gibt im Gesetz eine Reihe von Gründen, bei denen ein Widerruf ausgeschlossen ist – vgl. unter dem Link oben. Unter anderem heißt es unter § 312g Absatz 1 Ziffer 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Das Widerrufsrecht besteht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Der BGH hat entschieden, dass eine ausgepackte Matratze nicht unter diese Vorschrift fällt.
Ein Widerruf sei nicht ausgeschlossen, weil es die Möglichkeit der Reinigung gebrauchter Matratzen gebe; es gebe auch einen Markt für den Handel mit gebrauchten Matratzen; schließlich sei der mehrfache Gebrauch von Matratzen im Hotelgewerbe üblich. Deshalb sei dem Internet Verkäufer von Matratzen eine mögliche Wertminderung zumutbar; er könne diese in seine Preiskalkulation einfließen lassen. Den Interessen des Verkäufers werde auch dadurch Rechnung getragen, dass er möglicherweise einen Anspruch auf Ersatz der Wertminderung habe.
Damit verweist der BGH auf § 357 Absatz 7 BGB: Danach hat ein Internetverkäufer Anspruch auf Wertersatz, wenn der Wertverlust der Ware auf einen Umgang zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendig war. Das wird im Einzelfall für den Verkäufer schwierig zu beweisen sein. Das Auspacken  und Probeliegen auf der Matratze reicht jedenfalls für einen Anspruch auf Wertersatz nicht.
In dem Urteil war auch noch ein Problem, ob der Käufer den Widerruf gegenüber dem Verkäufer wirksam erklärt hatte. Der Käufer hatte formuliert: „… ich muss die Matratze aus der Bestellung … leider an Sie zurücksenden“. Der Verkäufer versuchte, den Prozess zu seinen Gunsten mit dem Argument zu retten, der Widerruf sei nicht eindeutig erklärt; die Erklärung könne auch bedeuten, dass es andere Gründe als einen Widerruf für die Rücksendung gebe. Auch hier gab der BGH dem Käufer recht: Ein Widerruf muss nicht begründet werden – siehe auch unter dem Link oben – ; im Übrigen sei für die Rücksendung kein anderer Anlass als ein Widerruf ersichtlich.
Schlafen Sie gut!                                                                                                      > Kanzlei für Arbeitsrecht und Praxis